Dynamisierte Phytotherapie
Seit Jahrtausenden spielen Pflanzen eine Rolle in der Behandlung von Krankheiten. Dabei hat sich die heutige, wissenschaftlich untermauerte Phytotherapie aus der empirischen Kräuter-Medizin entwickelt.
Die Phytotherapie ist -entsprechend der EU-Definition- die Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten durch Arzneipflanzen, deren Teile (z. B. Blüten, Wurzeln), oder Bestandteile (z. B. ätherische Öle) sowie deren Zubereitungen (z. B. Trockenextrakte, Tinkturen, Presssäfte).
Heilpflanzen können Kräfte freisetzen, die weit über die Wirkungen der Inhaltsstoffe hinausgehen. Kräuter entfalten Wirkkräfte sowohl auf körperlicher als auch auf psychoemotionaler Ebene. Der österreichische Arzt Prof. Dr. Leopold Dorfer hat in Zusammenarbeit mit dem Wiener Apotheker Mag.pharm. Uwe Schehl eine innovative Form von Kräuterauszügen entwickelt, die „dynamisierten Phytokomplexe“.
Aus der jeweiligen Heilpflanze wird eine alkoholische Tinktur gewonnen. Grundsätzlich handelt es sich um qualitativ bestmögliche, frische -also lebende- Pflanzen, nicht um getrocknete Kräuter. Aus einem Teil dieser sog. Urtinktur wird eine homöopathische Potenzreihe bis D12 hergestellt. Dann werden Urtinktur und Niedrigpotenzkaskade wieder zusammengeführt, also gemischt. Durch diese Dynamisierung wird der energetische und insbesondere der psychovegetative Effekt der Einzelkräuter auf ideale Weise herausgearbeitet.
Die Kombination aus der starken Energie der lebenden Pflanze mit der Potenzkaskade führt zu einer Erweiterung des Anwendungsspektrums und erhöht die Anwendungsstärke: die Kräuter-Urtinktur wirkt auf der somatischen (körperlichen) Ebene, die Dynamisierung (Hinzugabe der Potenzkaskade) wirkt auf der psychoemotionalen und psychomentalen Ebene (Seele, Gefühl, Geist).
Es stehen mir zur Zeit 159 unterschiedliche Kräuter zur Verfügung.
Im Prinzip kann man Kinder, Jugendliche, Erwachsene, betagte Menschen -Frauen und Männer- mit dynamisierten Phytokomplexen behandeln. Prinzipiell ist auch eine Behandlung in der Schwangerschaft möglich. Dabei sind die Kontraindikationen und Interaktionen der Kräuter individuell zu beachten. Dynamisierte Phytokomplexe eignen sich zur alleinigen Behandlung körperlicher und seelischer Befindlichkeitsstörungen. Sie entfalten ein besonderes Wirkpotential in der Kombination mit biologisch-homöopathischen Heilverfahren (Mikroimmuntherapie, Bioimmun(G)enmedizin). Sie sind auch zur Komplementärbehandlung geeignet, das heißt, sie können bei schwerwiegenden Erkrankungen mit konventionellen Therapieformen kombiniert werden.
Die Dynamisierung der Heilpflanzentinkturen führt zu einer besonderen Wirksamkeit auf der psychischen und emotionalen Ebene bzw. in Zusammenhang mit psychosomatischen Erkrankungen. So ist auch ihr Einsatz als Begleittherapie bei Psychotherapie wirksam.
Kontraindikationen und Interaktionen der unterschiedlichen Kräutertinkturen müssen individuell beachtet werden. Aufgrund des Alkoholgehalts der Tinkturen bestehen Einschränkungen bei Kleinkindern. Auf der anderen Seite ist der Alkoholgehalt denkbar gering, da es sich ja um dynamisierte Heilkräuterkomplexe handelt und aufgrund der Wirkverstärkung Lösungsmenge eingespart werden kann.
Wesentliche Voraussetzung für die Behandlung mit dynamisierten Phytokomplexen ist die Erhebung der ärztlichen Anamnese (Vorgeschichte) unter Berücksichtigung von Vorbefunden und insbesondere des aktuellen Beschwerdebild auf körperlicher und seelischer Ebene. Je nachdem kommt eine körperliche Untersuchung hinzu.
Für den ersten Termin bedarf es Zeit. Ich benötige hierfür in der Regel zwischen 1 und 1,5 Stunden. Das erübrigt sich natürlich, wenn die dynamisierten Phytokomplexe zusätzlich mit anderen, biologisch-homöopathischen Heilverfahren kombiniert werden und ich meine Patienten daher bereits gut kenne.
Etwa zwei Wochen nach Therapieeinleitung sollte ein kurzer Kontakt über Mail, SMS oder telefonisch erfolgen, um noch bestehende Probleme und Fragen bezüglich der Therapie zu klären und die ersten Therapie-Erfahrungen gemeinsam zu reflektieren.
Vier bis sechs Wochen nach Therapieeinleitung sollte dann ein weiteres persönliches Therapiegespräch stattfinden, wobei etwa 30 Minuten einzukalkulieren sind.
Die Kosten für die Erstkonsultation einschließlich der Sachkosten und ggf. weitere Konsultationen werden entsprechend der Gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Dritte die Kosten voll oder teilweise erstatten. Der Kostenplan wird vor Beginn der Behandlung erstellt.